Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
der Firma D.A.R.T.S. -
Alexander Heinrich GbR – Taubenweg 9, 72829 Engstingen - Stand: 1. Januar 2018 1. Allgemeines
Die Firma DARTS legt
ihren sämtlichen Geschäftsbeziehungen betreffend Ankauf und Weiterverkauf von
Waren sowie der Ausführung von Dienst- und Werksleistungen im Rahmen ihres
Geschäftsbetriebes ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde, die somit
als Vertragsinhalt vereinbart werden. Abweichungen hiervon, insbesondere durch
anderslautende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner der Firma DARTS,
bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung der
Parteien.
2. Vertragsabschluß
Die Angebote der Firma
DARTS in Prospekten und Anzeigen sind - auch bezüglich der Preisangaben -
freibleibend und unverbindlich. An speziell von ihr ausgearbeitete Angebote
hält sich die Firma DARTS 21 Kalendertage gebunden.
Ein
Liefervertrag/Werkvertrag wird erst durch ausdrückliche schriftliche
Bestätigung seitens der Firma DARTS oder durch Ausführung der
Lieferung/Werkleistung abgeschlossen. Diese Bestätigung gilt als abgegeben,
wenn die Firma DARTS einen Auftrag nicht binnen 14 Kalendertagen seit Eingang
ablehnt.
Nebenabreden,
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung seitens der
Firma DARTS.
3. Preise
Den Lieferungen und
sonstigen Leistungen liegen die Preise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer
nach den jeweils gültigen Preislisten/Prospekten der Firma DARTS zugrunde. Die
Preise verstehen sich frei Haus bei einem Rechnungsbetrag von mindestens €
200,-- zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei Lieferungen geringeren
Rechnungsumfangs werden die Frachtkosten zusätzlich berechnet.
Frachtkostenbelastung des Käufers bleibt auch bei Großbestellungen nach
entsprechender Vereinbarung ausdrücklich vorbehalten.
Die Firma DARTS ist
berechtigt, bei Forderungen in einem Auftrag im Umfang von bis zu € 30,--
zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Kleinstmengen-/Kleinstauftragszuschläge
zu erheben.
Bei Lieferungen mit
vereinbarten Lieferfristen von mehr als 4 Monaten berechtigen Änderungen der
das Preisgefüge mitbestimmenden Umstände, wie beispielsweise die
Mehrwertsteueränderung, Materialkosten- und Arbeitskostensteigerungen, die
Firma DARTS zu einer nachträglichen Änderung des Preises der Bestellung.
Übersteigen die geänderten Preise den ursprünglichen Preis um mehr als 10 %,
ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4. Lieferungen -
Lieferzeit
Verbindliche oder
unverbindlich vereinbarte Liefertermine oder -fristen bedürfen schriftlicher
Vereinbarung.
Die Lieferung erfolgt
durch die Firma DARTS, Bahn oder Spediteur, aber immer auf Gefahr des Käufers.
Mit der Übergabe an Transportpersonen, auch eigene Leute des Käufers, geht die
Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Ware auf den Käufer
über.
Zum Abschluß einer
Transportversicherung sind wir nur auf ausdrückliches Verlangen des Käufers
verpflichtet. Die Kosten trägt der Käufer.
Schadensersatz wegen
Fehlversendung bleibt ausgeschlossen.
Die Firma DARTS ist
berechtigt, von ihrer Lieferungsverpflichtung zurückzutreten, wenn ihr die
Lieferung aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise
unmöglich wird, insbesondere wegen höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen,
Kriegsereignissen, Betriebsstörungen, Insolvenz oder Lieferschwierigkeiten des
Herstellers. Sofern derartige Ereignisse nur von vorübergehender Dauer sind,
kann eine auf die Dauer der Behinderung verlängerte Lieferfrist in Anspruch
genommen werden. Die hierdurch eingetretene Verlängerung der Lieferfrist darf 4
Wochen nicht überschreiten. Dem Käufer stehen hiernach die im Falle der
Überschreitung der Lieferzeit nachfolgend beschriebenen Rechte zu.
Bei Nichteinhaltung
einer vereinbarten Lieferzeit oder bei Nichtausführung einer Bestellung
innerhalb der angemessenen Frist oder in den Fällen des Ablaufs der
obengenannten Verlängerung der Lieferfrist kann der Käufer vom Vertrag
zurücktreten, wenn er der Firma DARTS eine Nachlieferungsfrist von weiteren 3
Wochen unter gleichzeitiger Androhung, daß er nach Ablauf der Frist vom Vertrag
zurücktrete, gesetzt hat und die Lieferung nicht erfolgt ist. Die
Nachlieferungsfrist beginnt mit Eingang des Briefes bei der Firma DARTS.
Schadensersatzansprüche wegen Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung sind
ausgeschlossen.
5. Gewährleistungen
Für den Fall, daß die
Gewährleistung der Firma DARTS nicht individuell mit dem Kunden ausgehandelt
wurde, gelten nachfolgende Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt
6 Monate.
Soweit der
Liefergegenstand mangelhaft ist oder ihm zugesicherte Eigenschaften fehlen oder
er innerhalb der Gewährleistungsfristen durch Fabrikations- oder Materialmängel
schadhaft wird, leistet die Firma DARTS Gewähr nach Maßgabe nachfolgender
Bestimmungen: Beanstandungen jeglicher Art sind spätestens innerhalb einer
Woche nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen. Verborgen gebliebene
Mängel müssen innerhalb der Gewährleistungsfrist und umgehend nach Entdeckung
gerügt werden. Für gebrauchte Maschinen und Geräte ist eine Gewährleistung
ausgeschlossen. Dies gilt im Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten nur insoweit,
als es sich um offensichtliche Mängel handelt. Rügen werden nur berücksichtigt,
wenn sich die Ware noch im Zustand der Anlieferung befindet.
Bei berechtigten
Beanstandungen leistet die Firma DARTS Gewähr dergestalt, daß sie nach Wahl -
auch mehrfach - nachgebessert oder nach Wahl gegen Rücknahme der Ware
mängelfreie Ersatzware liefert. Hierzu bewilligt der Käufer eine angemessene
Frist von mindestens einem Monat seit Eingang der zurückgenommenen Ware bei der
Firma DARTS.
Im Falle zweimal
fehlgeschlagener Nachbesserung steht dem Käufer das Recht zu, nach seiner Wahl
Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag zu
erklären. Schadensersatzansprüche aus Gewährleistungsrecht bestehen nicht.
Sollte eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung fehlschlagen, so haben
Nichtkaufleute nach ihrer Wahl das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder
auf Rückgängigmachung des Vertrages.
Für Büromaschinen gilt
darüber hinaus, daß Gewähr nur insoweit geleistet wird, als die von der Firma
DARTS oder dem Hersteller empfohlene Verkaufsmaterialien zum Betrieb verwandt
wurden.
Für Büromöbel gilt
darüber hinaus, daß handelsübliche Abweichungen oder geringe technische nicht vermeidbare
Abweichungen der Stoffqualität, Farbe, des Gewichts, der Ausrüstung oder des
Dessins keinen Mangel darstellen und daher nicht beanstandet werden können.
6.
Haftungsbeschränkungen
Schadensersatzansprüche
aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und
unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der Firma DARTS als auch gegenüber
deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, der
Schaden wäre
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden. Gleiches gilt auch für die
Verletzung sonstiger Vertragsverpflichtungen und Nebenverpflichtungen seitens
der Firma DARTS.
Handelsübliche oder
geringe Material- oder Farbabweichungen sowie bei Sonderanfertigungen Mehr-
oder Minderlieferungen bis zu 10 % berechtigen nicht zur Beanstandung der Ware.
7. Zahlungen
Rechnungen werden zum
Tag der Lieferung bzw. Bereitstellung der Ware zur Abholung ausgestellt. Die
Rechnungen sind mangels anderweitiger Vereinbarung zahlbar innerhalb 8 Tagen
seit Rechnungsdatum mit 2 % Skonto, innerhalb 30 Tagen seit Rechnungsdatum rein
netto Kasse. Beträge unter € 200,-- sind netto.
Bei Zahlung durch
Scheck oder Überweisung gilt die Zahlung erst mit dem Tage der Gutschrift auf
einem Konto der Firma DARTS als erfolgt. Die Ablehnung von Schecks oder
Wechseln behält sich die Firma DARTS ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt in
jedem Falle immer nur
zahlungshalber.
Diskont- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
Dienst- und
Werkleistungen (wie z.B. Reparaturen, Druckaufträge, Montagen,
Softwareherstellung, Einweisung und Schulungen) und sonstige Leistungen sind
bei Erhalt sofort netto Kasse fällig.
Im Falle des
Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch
in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz, erhoben. Die
obengenannten Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Käufer mit der
Bezahlung früherer Lieferungen im Rückstand befindet.
Ein
Leistungsverweigerungsrecht seitens des Käufers ist im Geschäftsverkehr mit
Kaufleuten ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nicht zu.
Dies gilt im Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten nicht, soweit der
Gegenanspruch aus demselben Vertrag entstand. Eine Aufrechnung durch den Käufer
ist nur zulässig, soweit seine Gegenforderungen ausdrücklich für unbestritten
erklärt oder rechtskräftig festgestellt sind.
Befindet sich der
Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen
Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so kann die Firma
DARTS für noch auszuführende Leistungen aus anderen Verträgen Vorauskasse durch
Bezahlung vor Lieferung der Ware verlangen. Im Falle des Vermögensverfalles des
Käufers hat die Firma DARTS das Recht, von sämtlichen Vertragsbeziehungen
zurückzutreten.
Entgegen
anderslautenden Zahlungsbestimmungen ist die Firma DARTS stets berechtigt,
eingehende Zahlungen auf dessen ältere Verbindlichkeiten zu verrechnen. Diese
Verrechnung wird die Firma DARTS dem Kunden mitteilen. Soweit Zinsen und Kosten
entstanden sind, erfolgt eine Verrechnung auf Kosten, Zinsen und erst dann auf
die Hauptforderung.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Zahlung
sämtlicher Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen des Käufers oder seines
Firmenverbundes mit der Firma DARTS verbleibt gelieferte Ware Eigentum der
Firma DARTS (§ 455 BGB). Bei Verarbeitung oder Bearbeitung von Waren der Firma
DARTS durch den Käufer, die dazu führt, daß die Ware kraft gesetzlicher
Bestimmungen Eigentum des Käufers wird, gilt, daß der Käufer verarbeitete Ware
zur Sicherung der Kaufpreisschuld an die Firma DARTS bereits jetzt an diese
übereignet und sie ausschließlich für die Firma DARTS besitzt. Dem Käufer wird
von der Firma DARTS nachgelassen, die Eigentumsvorbehaltsware und die zur
Sicherung übereignete Ware im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs zu
veräußern oder weiterzuverarbeiten. Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist
hierbei ausgeschlossen. Forderungen des Käufers gegen seine Abnehmer aus dem
Weiterverkauf oder der Verarbeitung der genannten Ware sind hiermit bis zur
Höhe der vom Käufer geschuldeten Kaufpreisforderungen an die Firma DARTS
abgetreten.
Der Käufer ist zur
Einziehung der Forderungen aus den Weiterverkäufen zugunsten der Firma DARTS
ermächtigt. Die Firma DARTS behält sich vor, die Einziehung der Forderungen
selbst vorzunehmen. Der Käufer hat der Firma DARTS auf ihr Verlangen die zur
Geltendmachung der abgetretenen Forderung nötigen Auskünfte zu erteilen und zum
Nachweis der Forderung notwendigen Unterlagen herauszugeben.
Der Eigentumsvorbehalt
bezüglich der gelieferten Waren bleibt auch dann erhalten, wenn einzelne
Forderungen des Käufers im Rahmen laufender Rechnungen geführt und saldiert
werden. In diesem Fall wird die Firma DARTS das Vorbehalts- bzw.
Sicherungseigentum, sowie eine evtl. Vorausabtretung in dem Umfange, in dem die
gewährten Sicherheiten noch offenen Forderungen der Firma DARTS gegen den
Käufer übersteigen, diese gegenüber dem Käufer freigeben.
Pfändungen der unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren durch Dritte sind der Firma DARTS
unverzüglich mitzuteilen.
Die Kosten der Lösung
der Pfändung gehen zu Lasten des Käufers.
Sofern in der
verarbeiteten Ware auch Material anderer verarbeitet wird, wird die in dem
Verhältnis, in dem der Wert der von ihr gelieferten Ware zum Wert der Ware der
anderen Lieferanten steht.
Die Firma DARTS bleibt
berechtigt, die gelieferte Ware unter Ausschluß jeglichen
Zurückbehaltungsrechtes des Kunden zurückzuverlangen und in Besitz zu nehmen,
wenn zuvor eine angemessene Nachfrist zur Zahlung der offenen Forderungen
gesetzt wurde und für den Fristablauf die Zahlungsannahme ausdrücklich
abgelehnt wurde. Nur wenn die Firma DARTS dies ausdrücklich erklärt, ist die
Zurücknahme der gelieferten Waren ein Rücktritt vom Vertrag. Schadensersatz
wegen Nichterfüllung des Vertrages bleibt ihr vorbehalten. Der Firma DARTS
bleibt unbeschadet der fortbestehenden Zahlungsverpflichtung des Kunden das
Recht, die wieder in Besitz genommenen Waren im Wege des freihändigen Verkaufs
samt Zubehör zu verwerten.
9. Eigentum an Mustern
Muster, die die Firma
DARTS dem Käufer überlassen hat, bleiben Eigentum der Firma DARTS und dürfen
ohne Genehmigung weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden.
10. Bestimmungen für
Wiederverkäufer
Wiederverkäufer
verpflichten sich zur Einhaltung der der Firma DARTS auferlegten Gebietsgrenzen
und haften für alle Verstöße mit allen sich daraus ergebenden Folgen.
11. Erfüllungsort und
Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide
Vertragsteile ist 72764 Reutlingen.
Ist der Käufer
Vollkaufmann oder hat er innerhalb der Bundesrepublik Deutschland keinen
Wohnsitz, so gilt als Gerichtsstand darüber hinaus Stuttgart als vereinbart.
Die Gültigkeit Deutschen Rechts ist vereinbart.
12. Sonstiges
Nur mit Zustimmung der
Firma DARTS können Ansprüche aus Geschäftsvorgängen abgetreten werden.
Soweit einzelne
Bestimmungen ungültig sein sollten, berührt dies die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Die ungültige Bestimmung ist in zulässiger Art und Weise so
auszulegen, daß sie dem Vertragszweck am ehesten entspricht.