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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma D.A.R.T.S.
- Alexander Heinrich GbR – Taubenweg 9, 72829 Engstingen
- Stand:  1. Januar 2018
 
 

1.  Allgemeines Die Firma DARTS legt ihren sämtlichen Geschäftsbeziehungen betreffend Ankauf und Weiterverkauf von Waren sowie der Ausführung von Dienst- und Werksleistungen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde, die somit als Vertragsinhalt vereinbart werden. Abweichungen hiervon, insbesondere durch anderslautende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner der Firma DARTS, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung der Parteien.  
2.  Vertragsabschluß
Die Angebote der Firma DARTS in Prospekten und Anzeigen sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. An speziell von ihr ausgearbeitete Angebote hält sich die Firma DARTS 21 Kalendertage gebunden. Ein Liefervertrag/Werkvertrag wird erst durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung seitens der Firma DARTS oder durch Ausführung der Lieferung/Werkleistung abgeschlossen. Diese Bestätigung gilt als abgegeben, wenn die Firma DARTS einen Auftrag nicht binnen 14 Kalendertagen seit Eingang ablehnt. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung seitens der Firma DARTS.  
3.  Preise
Den Lieferungen und sonstigen Leistungen liegen die Preise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer nach den jeweils gültigen Preislisten/Prospekten der Firma DARTS zugrunde. Die Preise verstehen sich frei Haus bei einem Rechnungsbetrag von mindestens € 200,-- zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei Lieferungen geringeren Rechnungsumfangs werden die Frachtkosten zusätzlich berechnet. Frachtkostenbelastung des Käufers bleibt auch bei Großbestellungen nach entsprechender Vereinbarung ausdrücklich vorbehalten. Die Firma DARTS ist berechtigt, bei Forderungen in einem Auftrag im Umfang von bis zu € 30,-- zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Kleinstmengen-/Kleinstauftragszuschläge zu  erheben. Bei Lieferungen mit vereinbarten Lieferfristen von mehr als 4 Monaten berechtigen Änderungen der das Preisgefüge mitbestimmenden Umstände, wie beispielsweise die Mehrwertsteueränderung, Materialkosten- und Arbeitskostensteigerungen, die Firma DARTS zu einer nachträglichen Änderung des Preises der Bestellung. Übersteigen die geänderten Preise den ursprünglichen Preis um mehr als 10 %, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.  
4.  Lieferungen - Lieferzeit
Verbindliche oder unverbindlich vereinbarte Liefertermine oder -fristen bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Die Lieferung erfolgt durch die Firma DARTS, Bahn oder Spediteur, aber immer auf Gefahr des Käufers. Mit der Übergabe an Transportpersonen, auch eigene Leute des Käufers, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Ware auf den Käufer über. Zum Abschluß einer Transportversicherung sind wir nur auf ausdrückliches Verlangen des Käufers verpflichtet. Die Kosten trägt der Käufer. Schadensersatz wegen Fehlversendung bleibt ausgeschlossen. Die Firma DARTS ist berechtigt, von ihrer Lieferungsverpflichtung zurückzutreten, wenn ihr die Lieferung aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise unmöglich wird, insbesondere wegen höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, Kriegsereignissen, Betriebsstörungen, Insolvenz oder Lieferschwierigkeiten des Herstellers. Sofern derartige Ereignisse nur von vorübergehender Dauer sind, kann eine auf die Dauer der Behinderung verlängerte Lieferfrist in Anspruch genommen werden. Die hierdurch eingetretene Verlängerung der Lieferfrist darf 4 Wochen nicht überschreiten. Dem Käufer stehen hiernach die im Falle der Überschreitung der Lieferzeit nachfolgend beschriebenen Rechte zu. Bei Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferzeit oder bei Nichtausführung einer Bestellung innerhalb der angemessenen Frist oder in den Fällen des Ablaufs der obengenannten Verlängerung der Lieferfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Firma DARTS eine Nachlieferungsfrist von weiteren 3 Wochen unter gleichzeitiger Androhung, daß er nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktrete, gesetzt hat und die Lieferung nicht erfolgt ist. Die Nachlieferungsfrist beginnt mit Eingang des Briefes bei der Firma DARTS. Schadensersatzansprüche wegen Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.  
5.  Gewährleistungen
Für den Fall, daß die Gewährleistung der Firma DARTS nicht individuell mit dem Kunden ausgehandelt wurde, gelten nachfolgende Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Soweit der Liefergegenstand mangelhaft ist oder ihm zugesicherte Eigenschaften fehlen oder er innerhalb der Gewährleistungsfristen durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft wird, leistet die Firma DARTS Gewähr nach Maßgabe nachfolgender Bestimmungen: Beanstandungen jeglicher Art sind spätestens innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen. Verborgen gebliebene Mängel müssen innerhalb der Gewährleistungsfrist und umgehend nach Entdeckung gerügt werden. Für gebrauchte Maschinen und Geräte ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt im Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten nur insoweit, als es sich um offensichtliche Mängel handelt. Rügen werden nur berücksichtigt, wenn sich die Ware noch im Zustand der Anlieferung befindet. Bei berechtigten Beanstandungen leistet die Firma DARTS Gewähr dergestalt, daß sie nach Wahl - auch mehrfach - nachgebessert oder nach Wahl gegen Rücknahme der Ware mängelfreie Ersatzware liefert. Hierzu bewilligt der Käufer eine angemessene Frist von mindestens einem Monat seit Eingang der zurückgenommenen Ware bei der Firma DARTS. Im Falle zweimal fehlgeschlagener Nachbesserung steht dem Käufer das Recht zu, nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Schadensersatzansprüche aus Gewährleistungsrecht bestehen nicht. Sollte eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung fehlschlagen, so haben Nichtkaufleute nach ihrer Wahl das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder auf Rückgängigmachung des Vertrages. Für Büromaschinen gilt darüber hinaus, daß Gewähr nur insoweit geleistet wird, als die von der Firma DARTS oder dem Hersteller empfohlene Verkaufsmaterialien zum Betrieb verwandt wurden. Für Büromöbel gilt darüber hinaus, daß handelsübliche Abweichungen oder geringe technische nicht vermeidbare Abweichungen der Stoffqualität, Farbe, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Dessins keinen Mangel darstellen und daher nicht beanstandet werden können.  
6.  Haftungsbeschränkungen
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der Firma DARTS als auch gegenüber deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wäre vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden. Gleiches gilt auch für die Verletzung sonstiger Vertragsverpflichtungen und Nebenverpflichtungen seitens der Firma DARTS. Handelsübliche oder geringe Material- oder Farbabweichungen sowie bei Sonderanfertigungen Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % berechtigen nicht zur Beanstandung der Ware.  
7.  Zahlungen
Rechnungen werden zum Tag der Lieferung bzw. Bereitstellung der Ware zur Abholung ausgestellt. Die Rechnungen sind mangels anderweitiger Vereinbarung zahlbar innerhalb 8 Tagen seit Rechnungsdatum mit 2 % Skonto, innerhalb 30 Tagen seit Rechnungsdatum rein netto Kasse. Beträge unter € 200,-- sind netto. Bei Zahlung durch Scheck oder Überweisung gilt die Zahlung erst mit dem Tage der Gutschrift auf einem Konto der Firma DARTS als erfolgt. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die Firma DARTS ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt in jedem Falle immer nur zahlungshalber. Diskont- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Dienst- und Werkleistungen (wie z.B. Reparaturen, Druckaufträge, Montagen, Softwareherstellung, Einweisung und Schulungen) und sonstige Leistungen sind bei Erhalt sofort netto Kasse fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz, erhoben. Die obengenannten Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen im Rückstand befindet. Ein Leistungsverweigerungsrecht seitens des Käufers ist im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nicht zu. Dies gilt im Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten nicht, soweit der Gegenanspruch aus demselben Vertrag entstand. Eine Aufrechnung durch den Käufer ist nur zulässig, soweit seine Gegenforderungen ausdrücklich für unbestritten erklärt oder rechtskräftig festgestellt sind. Befindet sich der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so kann die Firma DARTS für noch auszuführende Leistungen aus anderen Verträgen Vorauskasse durch Bezahlung vor Lieferung der Ware verlangen. Im Falle des Vermögensverfalles des Käufers hat die Firma DARTS das Recht, von sämtlichen Vertragsbeziehungen zurückzutreten. Entgegen anderslautenden Zahlungsbestimmungen ist die Firma DARTS stets berechtigt, eingehende Zahlungen auf dessen ältere Verbindlichkeiten zu verrechnen. Diese Verrechnung wird die Firma DARTS dem Kunden mitteilen. Soweit Zinsen und Kosten entstanden sind, erfolgt eine Verrechnung auf Kosten, Zinsen und erst dann auf die Hauptforderung.  
8.  Eigentumsvorbehalt
Bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen des Käufers oder seines Firmenverbundes mit der Firma DARTS verbleibt gelieferte Ware Eigentum der Firma DARTS (§ 455 BGB). Bei Verarbeitung oder Bearbeitung von Waren der Firma DARTS durch den Käufer, die dazu führt, daß die Ware kraft gesetzlicher Bestimmungen Eigentum des Käufers wird, gilt, daß der Käufer verarbeitete Ware zur Sicherung der Kaufpreisschuld an die Firma DARTS bereits jetzt an diese übereignet und sie ausschließlich für die Firma DARTS besitzt. Dem Käufer wird von der Firma DARTS nachgelassen, die Eigentumsvorbehaltsware und die zur Sicherung übereignete Ware im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs zu veräußern oder weiterzuverarbeiten. Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist hierbei ausgeschlossen. Forderungen des Käufers gegen seine Abnehmer aus dem Weiterverkauf oder der Verarbeitung der genannten Ware sind hiermit bis zur Höhe der vom Käufer geschuldeten Kaufpreisforderungen an die Firma DARTS abgetreten. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen aus den Weiterverkäufen zugunsten der Firma DARTS ermächtigt. Die Firma DARTS behält sich vor, die Einziehung der Forderungen selbst vorzunehmen. Der Käufer hat der Firma DARTS auf ihr Verlangen die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderung nötigen Auskünfte zu erteilen und zum Nachweis der Forderung notwendigen Unterlagen herauszugeben. Der Eigentumsvorbehalt bezüglich der gelieferten Waren bleibt auch dann erhalten, wenn einzelne Forderungen des Käufers im Rahmen laufender Rechnungen geführt und saldiert werden. In diesem Fall wird die Firma DARTS das Vorbehalts- bzw. Sicherungseigentum, sowie eine evtl. Vorausabtretung in dem Umfange, in dem die gewährten Sicherheiten noch offenen Forderungen der Firma DARTS gegen den Käufer übersteigen, diese gegenüber dem Käufer freigeben. Pfändungen der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren durch Dritte sind der Firma DARTS unverzüglich mitzuteilen. Die Kosten der Lösung der Pfändung gehen zu Lasten des Käufers. Sofern in der verarbeiteten Ware auch Material anderer verarbeitet wird, wird die in dem Verhältnis, in dem der Wert der von ihr gelieferten Ware zum Wert der Ware der anderen Lieferanten steht. Die Firma DARTS bleibt berechtigt, die gelieferte Ware unter Ausschluß jeglichen Zurückbehaltungsrechtes des Kunden zurückzuverlangen und in Besitz zu nehmen, wenn zuvor eine angemessene Nachfrist zur Zahlung der offenen Forderungen gesetzt wurde und für den Fristablauf die Zahlungsannahme ausdrücklich abgelehnt wurde. Nur wenn die Firma DARTS dies ausdrücklich erklärt, ist die Zurücknahme der gelieferten Waren ein Rücktritt vom Vertrag. Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages bleibt ihr vorbehalten. Der Firma DARTS bleibt unbeschadet der fortbestehenden Zahlungsverpflichtung des Kunden das Recht, die wieder in Besitz genommenen Waren im Wege des freihändigen Verkaufs samt Zubehör zu verwerten.  
9.  Eigentum an Mustern
Muster, die die Firma DARTS dem Käufer überlassen hat, bleiben Eigentum der Firma DARTS und dürfen ohne Genehmigung weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden.  
10.  Bestimmungen für Wiederverkäufer
Wiederverkäufer verpflichten sich zur Einhaltung der der Firma DARTS auferlegten Gebietsgrenzen und haften für alle Verstöße mit allen sich daraus ergebenden Folgen.  
11.  Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist 72764 Reutlingen. Ist der Käufer Vollkaufmann oder hat er innerhalb der Bundesrepublik Deutschland keinen Wohnsitz, so gilt als Gerichtsstand darüber hinaus Stuttgart als vereinbart. Die Gültigkeit Deutschen Rechts ist vereinbart.  
12.  Sonstiges Nur mit Zustimmung der Firma DARTS können Ansprüche aus Geschäftsvorgängen abgetreten werden. Soweit einzelne Bestimmungen ungültig sein sollten, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültige Bestimmung ist in zulässiger Art und Weise so auszulegen, daß sie dem Vertragszweck am ehesten entspricht.